AGB

 1. Allgemeine Bestimmungen

Fit mit Franny erbringt Dienstleistungen im Bereich des Personal Trainings, Groupfitness und des Laufsports. Die Leistungen von Fit mit Franny dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.

 

2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Eintrittsfragebogen über Personalien, Gesundheit und Fitnesszustand sowie ihren Zielsetzungen sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet, die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und zu informieren, falls sich etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

 

3. Haftung und Versicherung

Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Fit mit Franny nicht geltend gemacht werden.

 

4. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Training erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Fit mit Franny. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Eintrittsfragebogens oder des Vertrages erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag per Einzahlungsschein vor dem 1. Training überwiesen oder bar bezahlt. Als Variante kann nach Absprache eine Teilzahlung des Abonnements in zwei Raten vereinbart werden. Hierbei kann die erste Rate vor dem 1. Training überwiesen oder bar bezahlt werden und die zweite Rate erfolgt 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings.
Bei Einzeltrainings muss am Trainingstag bar bezahlt werden.

 

6. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde hat das Recht, bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an Fit mit Franny zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden.

 

7. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach Vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.

Wird ein Abonnement ohne Grund und Meldung an Fit mit Franny über 1 Jahr nicht genutzt, erlischt der Anspruch der offenen Lektionen. Keine Rückzahlung an den Kunden der offenen Stunden.

 

9. Gerichtsstand

Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

Fit mit Franny – Franziska Näf